Düstere Aussichten: Solarpflichten für private Gebäude in den Bundesländern

In den vergangenen Jahren haben die meisten Bundesländer gesetzliche Vorschriften erlassen, die Bauherren zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten oder Dachsanierungen verpflichten. Diese Solarpflichten entbehren einer ökonomischen Rechtfertigung und können die Baukosten erheblich in die Höhe treiben: Bei hälftiger Abdeckung eines Daches von 100 Quadratmetern steigen die Baukosten für einen beispielhaften Dachausbau um über 27 Prozent und bei einer Dachsanierung gar um mehr als 58 Prozent.

Statt den Bau von Wohnungs- und Betriebsgebäuden durch Solarpflichten zu verteuern und verkomplizieren, sollten Bundesländer diese Vorschriften daher abschaffen, um eine breitere Verfügbarkeit von Wohnraum und Gewerbeflächen zu ermöglichen.

Verbreitung von Solarpflichten in den Bundesländern

Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland, das eine Solarpflicht für Neubauten von Wohngebäuden einführte. Mittlerweile haben zehn Bundesländer ähnliche Regelungen verabschiedet.

Sechs Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, schreiben die Installation von Solaranlagen gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude vor. In drei Bundesländern – Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein – ist allein der Neubau von Gewerbegebäuden mit Solarpflichten belegt. Rheinland-Pfalz ist ein Sonderfall, insofern das Land für den Wohnungsbau lediglich die „Solarfähigkeit“ neuer Dachvorrichtungen vorschreibt.

Die jeweiligen Vorschriften variieren erheblich in der abzudeckenden Dachfläche, der zu installierenden Leistung und den geltenden Ausnahmeregelungen. Insgesamt acht Bundesländer haben zudem Dachsanierungen in ihre Vorschriften aufgenommen.

In sechs Bundesländern – Hessen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – existieren dagegen keinerlei gesetzliche Vorschriften zur Installation von Solaranlagen, die den Neubau von Wohnungen, Betriebsgebäuden, oder Dachsanierungen kostspieliger machen würde.

In Hessen existiert eine Solarpflicht lediglich für Parkplätze. Mehrere Bundesländer haben sich außerdem dazu verpflichtet, Gebäude im Eigentum des Landes oder der Gemeinden mit Solarpanelen auszustatten.

Hohe Baukosten durch Solarpflichten

Die verpflichtende Installation von Solaranlagen bedeutet für Eigentümer erhebliche finanzielle Belastungen. Laut der Bausparkasse Schwäbisch Hall belaufen sich die Gesamtkosten für eine Solaranlage auf einer 50 Quadratmeter großen Dachfläche auf rund 18.000 Euro, wobei sich die Kosten jeweils zur Hälfte auf Anschaffung und Installation verteilen. Ein optionaler Batteriespeicher schlägt mit mindestens 5.000 Euro zusätzlich zu Buche. Der Hersteller Enpal kommt auf eine vergleichbare Kostenschätzung von rund 340 Euro pro Quadratmeter.

Für einen Dachgeschossausbau, der bei einer Dachfläche von 100 Quadratmetern für mittlere Baukosten von 66.000 Euro einschließlich Fachplanung rund 50 Quadratmeter Wohnraum schafft, steigern die Anschaffungs- und Installationskosten von 18.000 (ohne Batteriespeicher) zur Erfüllung einer Solarpflicht mit einer Mindestabdeckung von 50 Prozent der Dachfläche die Baukosten um 27,3 Prozent.

Für Dachsanierungen stellen Solarpflichten prozentual eine noch stärkere Baukostenerhöhung dar: Selbst bei einer kostspieligen Dachsanierung mit Holzfaserdämmung und Schieferdeckung für 30.900 Euro schlagen die einmaligen Kosten derselben Solarpflicht bereits als Baukostenerhöhung von 58,3 Prozent zu Buche.

Fragwürdige ökonomische Rechtfertigung

Gesetzliche Solarpflichten lassen sich ökonomisch kaum begründen. Eigentümer haben bereits jetzt die Möglichkeit, freiwillig in Solaranlagen zu investieren, wenn sich dies für sie lohnt. Sämtliche Vorteile können sie dabei durch den Verkauf oder die Nutzung des generierten Stroms erzielen. Die gesetzliche Verpflichtung hingegen ignoriert, dass die Wirtschaftlichkeit stark von den jeweiligen Standortbedingungen abhängt. Während Solaranlagen in sonnigen Lagen mit hohem Eigenverbrauch über die Sonnenstunden rentabel sein können, ist der Nutzen in unter ungünstigen Voraussetzungen deutlich geringer.

Ausnahmeregelungen und Rechtssicherheit

Viele Bundesländer haben deshalb Ausnahmeregelungen für ungünstige Dachkonstruktionen, denkmalgeschützte Gebäude oder besondere Härtefälle vorgesehen. Diese Ausnahmen sind eine Möglichkeit um wirtschaftliche Belastungen erheblich zu reduzieren, können jedoch gleichzeitig die rechtliche und bürokratische Komplexität erhöhen. Bauherren müssen Prüfungen anstellen um anwendbare Ausnahmen zu identifizieren und zur Zufriedenheit der zuständigen Behörden nachzuweisen. Gleichzeitig kommen auch sorgfältig bedachte Ausnahmeregelungen häufig zu kurz um den vielfältigen Kosten-Nutzen-Abwägungen Rechnung zu tragen, die für Bauvorhaben entscheidend sind.

Baukosten senken und gesetzliche Vorschriften abbauen

Statt den Bau von Wohnungs- und Betriebsgebäuden durch Solarpflichten zu verteuern und verkomplizieren, sollten Bundesländer diese Vorschriften daher abschaffen. Eine solide Bauordnung sollte gewährleisten, dass gesetzliche Vorgaben für Bauvorhaben einfach, gut begründet und kostengünstig sind, um eine breitere Verfügbarkeit von hochwertigem Wohnraum und Gewerbeflächen zu ermöglichen.

Kommende Änderungen:

Einige Landesregierungen planen, Solarpflichten neu einzuführen oder ihre bestehenden Vorschriften auszuweiten.

  • Die Landesregierungen im Saarland und in Thüringen planen, künftig neue Solarpflichten einzuführen.
  • Schleswig-Holstein plant eine Ausweitung der Solarpflicht auf Wohngebäude.
  • Nordrhein-Westfalen plant, die Solarpflicht ab 2026 auf Dachsanierungen auszuweiten.